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Mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht, dürfen auch wir ab Montag, 13. September nur noch Gäste mit einem gültigen Covid-Zertifikat im Kronenhof empfangen.

Ausgenommen von dieser Zertifikatspflicht sind:
> Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
> Hotelgäste auf ihren Zimmern
> Restaurantgäste auf der Terrasse

 

Für Ihren Besuch im Kronenhof benötigen Sie ein gültiges Covid-Zertifikat. Die Zertifikatspflicht gilt in den Innenräumen der Restauration, für sämtlich Veranstaltungen, für den Frühstücksbereich und den City-Wellness.

Wir sind verpflichtet die Covid-Zertifikate unserer Gäste zu kontrollieren. Bitte halten Sie Ihr Covid-Zertifikat sowie einen gültigen Ausweis bereit. Ohne gültiges Covid-Zertifikat dürfen wir Sie in unseren Innenräumen leider nicht bedienen und müssen Sie bitten, den Kronenhof zu verlassen.

 

Für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation danken wir Ihnen herzlich.